Forderungen der gbs an Staat und Gesellschaft

Die Mitglieder des gbs-Förderkreises haben im März 2009 folgende Forderungen der Giordano-Bruno-Stiftung an Staat und Gesellschaft (Quelle: giordano-bruno-stiftung.de) ausgearbeitet:

1) Bildung

Die gbs fordert die vollständige Durchsetzung des Menschenrechtes auf Bildung in Deutschland auf Basis der unterzeichneten internationalen Abkommen. Wir sehen die Chancengleichheit der Kinder, unabhängig ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, in nicht ausreichendem Maß und Qualität verwirklicht.

Aufgrund der Bedeutung frühkindlicher Prägung sollen sie dort, wo Eltern Hilfe brauchen, frühzeitig betreut und gefördert werden. Zudem soll die Ausbildung nach dem Menschenrecht auf Bildung die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung und Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziel haben.

Sie soll Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Völkern und allen ethnischen oder religiösen Gruppen fördern. Dafür soll im Unterricht über alle Weltreligionen und Ideologien in historisch-wissenschaftlicher Weise aufgeklärt und Grundlagen des Humanismus und der Aufklärung, die zur Schaffung der Menschenrechte geführt haben, vermittelt werden.

Die Lehrpläne sind an aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaften zu orientieren. Es ist ein objektiv und rational fundiertes Weltbild zu vermitteln. Den Schülern soll undogmatisch ein umfassender Überblick ethischer Grundprinzipien auf Basis empirischer Wissenschaft und Philosophie aufgezeigt werden, ohne dass bestimmte Religionen oder Ideologien bevorzugt behandelt werden.

Insbesondere sind Klauseln aus einigen Bundesländer-Verfassungen zu entfernen, in denen als Bildungsziele eine Erziehung nach christlich geprägter Ethik oder in einer „Ehrfurcht vor Gott“ formuliert ist.

2) Forschung und Lehre

Die gbs fordert die Durchsetzung der Freiheit von Lehre und Forschung. Ethische Einschränkungen sollen ausschließlich aus den Menschenrechten und dem Tierschutz abgeleitet werden. Religionsgemeinschaften dürfen weder auf die Besetzung von Lehrstühlen (Konkordatslehrstühle, Entzug von Lehrerlaubnis) noch auf die Lehrinhalte Einfluss ausüben. Die Lehre von Dogmen wird als nicht vereinbar mit dem Auftrag der Hochschulen angesehen.

3) Stammzellentherapie/Gentechnik

Die gbs sieht in der Gentechnik und der Stammzellentherapie ein großes Potential, Krankheiten und Behinderungen zu überwinden und dadurch die Lebensqualität der Betroffenen zu steigern. Dennoch sind mit diesen neuen Technologien auch Gefahren des Missbrauchs verbunden. Daher ist eine ethische Kontrolle notwendig.

Eine solche Kontrolle soll sich am Wohl der Betroffenen orientieren und auf der Basis eines rationalen Weltbildes stattfinden. Religiös und mystisch begründete Einschränkungen sowie die Berufung auf die Menschenwürde von befruchteten Eizellen werden abgelehnt.

Die den deutschen Bundestag in Gesetzgebungsfragen beratende Ethikkommission ist dementsprechend so zu besetzen, dass alle bedeutenden, demokratiefreundlichen Weltanschauungen verhältnismäßig vertreten sind.

4) Sterbehilfe

Ethische Grundlage einer Sterbehilfe muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sein. Die Entscheidung über einen ärztlich assistierten Suizid soll daher dem Interesse des Patienten (ggf. gemäß Verfügung) entsprechen, sofern er unabhängig beraten wurde und seine Wünsche rational artikulieren kann bzw. konnte.

Wenn Sterbehilfe jedoch die für den Patienten einzig verbliebene Erlösung für ein unabwendbares, unerträgliches Leiden bietet oder jener aufgrund eines irreparablen Hirnschadens nicht mehr zu bewusstem Leben fähig ist und durch eine Verfügung seinen Wunsch nach Suizid für diesen Fall artikuliert hat, ist sie anzuwenden.

Für den ärztlich assistierten Suizid in einer von dem Patienten gewünschten Weise und Umgebung ist eine dementsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.

5) Tierschutz

Eine im Vergleich zum Menschen niedrigere Intelligenz oder Vernunft kann keine Rechtfertigung dafür sein, empfindsame Lebewesen grausam auszubeuten. Die gbs tritt daher dafür ein, alles Leid zu verhindern, das aus bewusster Nicht-Berücksichtung von Interessen anderer Spezies entsteht.

Staatliche Subventionen für nicht-artgerechte Massentierhaltung und für verzichtbare Tierversuche müssen daher ausnahmslos gestrichen werden. Stattdessen soll der Staat für tierfreundliche und artgerechte Haltung eintreten, wie sie Zoologen, Tierärzte und Tierschützer fordern.

Die Kontrollbedingungen in der Nutztierhaltung müssen objektiviert und verschärft werden. Es muss sichergestellt sein, dass Veterinäre qualifiziert und unabhängig sind und dass Gütesiegel ausschließlich von unabhängigen Kontrollinstanzen vergeben werden.

Die betäubungsfreie Tötung von domestizierten Tieren (z.B. aus religiösen Gründen) muss ausnahmslos verboten werden.

6) Trennung von Staat und Religion

Die gbs fordert eine vollständige Trennung von Staat und Religion, die auf allen gesellschaftlichen Ebenen schnellstmöglich umzusetzen ist. Das gilt besonders für die Abschaffung aller kirchlichen und religiös begründeten rechtlichen Sonderregelungen.

Es ist nicht hinzunehmen, dass Kirchen und ihre Einrichtungen, die oft vollständig vom Staat finanziert werden, durch Sonderregelungen zum Tendenzbetrieb aus dem allgemeinen Arbeitsrecht ausgegliedert werden.

„Geborene“ Sitze, die sie ohne Wahl in Beiräten und Ausschüssen erhalten, sind genau so ungerechtfertigt wie die Gottesbezüge in Verfassungen und die gesetzlich vorgeschriebene Erziehung zu Gott in Schulen und Jugendstrafanstalten.

In Schulen haben religiöse Symbole wie auch konfessioneller Religionsunterricht nichts zu suchen.

Der Sonderstatus der Kirchen als nichtstaatliche Körperschaften des öffentlichen Rechtes ist aufzuheben, damit auch ihr Recht auf Steuereinzug abzuschaffen und sie dem allgemeinen Vereinsrecht zu unterstellen.

Das gilt ebenso für die Aufhebung aller kirchenstaatsrechtlichen Verträge und Konkordate, ganz besonders für das 1933 auf Betreiben von Hitler geschlossene Reichskonkordat, in dem der katholischen Kirche weitreichende Vergünstigungen zugesichert wurden, aber auch für die Verträge und Konkordate der Länder, die bis in die neuste Zeit, z.B. zur Durchführung von Religionsunterricht, abgeschlossen wurden. Das gilt weiter für die Einstellung jeder direkten (durch Subventionen) und indirekten (durch Steuervergünstigungen) Förderung der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durch den Staat von inzwischen 15-20 Mrd. Euro jährlich.

Soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sind zu fördern, wie nichtreligiöse Träger auch. Dabei ist darauf zu achten, dass letztere in allen Regionen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

Das gilt letztlich auch für die Abschaffung der Theologie als ordentliches Lehrfach an Universitäten und Hochschulen und der Seelsorge der Kirchen im staatlichen Auftrag, z.B. beim Militär oder in Krisensituationen. Anstelle der Seelsorge hat der Staat weltanschaulich neutral arbeitende Psychologen einzusetzen.

(Quelle: giordano-bruno-stiftung.de)